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RG, 17.06.1900 - Rep. V. 76/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Beschwerde gegen Entscheidungen des Grundbuchamtes über die versagte Eintragung einer Zwangshypothek. 2. Ist die Eintragung einer Sicherungshypothek gemäß § 866 C.P.O. auf Grund mehrerer Schuldtitel desselben Gläubigers gegen denselben Schuldner zulässig, von denen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwangshypothek aus mehreren Schuldtiteln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 48, 242
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 08.01.2009 - 15 Wx 291/08
Sicherungshypothek; Zinsnebenforderung
Nach der Begründung des Gesetzes, mit dem die damalige Mindestgrenze von 500 DM auf 1.500 DM angehoben wurde (Drucksache 13/341 vom 27.01.1995 zu Nummer 25), verfolgt die Vorschrift des § 866 Abs. 3 Satz 1 ZPO den Zweck, das Grundbuch von verwirrenden kleinen Zwangshypotheken freizuhalten; daneben solle die Vorschrift auch verhindern, dass für kleine Forderungen des Alltags eine Realsicherheit erlangt werden und der Schuldner so seines Grundeigentums verlustig gehen könne (RGZ 48, 242/246; 84, 265/276).